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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?
Diese Diskussion zeigt wie schon einige vorher wie unglücklich die Regel 4.7. formuliert ist bzw. wie schwierig es ist in einer Regel darzulegen was denn nun eigentlich damit bezweckt werden soll, nämlich echte Manipulationen die zu unkontrollierbaren Eigenschaften führen sowie die Verwendung schädlicher Substanzen zur individuell gefühlten Belagoptimierung ("Tuning", "Booster").
Im Grunde genommen darf ganz normaler käuflicher Belagreiniger bei strenger Regelauslegung nicht mehr verwendet werden. Diesem sind ja Fettlöser und Tenside beigemischt die eindeutig mit der Belagoberfläche zumindest physikalisch-chemisch reagieren. Bleibt also nur Wasser.
Eine Klarstellung durch den ITTF, zumindest DTTB wäre wünschenswert.
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Cogito sum res cogitans
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