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Alt 17.01.2010, 13:44
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david93 david93 ist offline
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david93 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Zitat:
Zitat von andile Beitrag anzeigen
Hab ich das nun richtig verstanden:
Sonnenblumenöl auf dem Belag "pfelgt" ihn. Der Belag erlangt wieder seine Griffigkeit zurück.

Wenn dies der Fall ist, dann verändert man die Belageigenschaften ja nciht. Sondern man stellt die ursprünglichen wieder her.

Als Bsp.:
Belag X hat beim auspacken eine griffigkeit von 100 %. Nach 3 Monaten spielen hat er dann eine Griffigkeit von 50%. Durch die Behandlung von So-Öl liegt er dann wieder bei vll 80 %. Aber er wird nach der Behandlung nie über den 100% liegen. Somit wäre es ja keine wirkliche veränderung der Eigenschaften. Man versucht lediglich den "Alterungsprozess" zu verlangsamen, nicht aufzuhalten !!!

Wenn es nun heisst, dass das verboten ist, wie sieht es denn damit aus, dass der Schläger in eine Schlägertasche gelegt wird / oder eine Folie angebracht wird. Damit versucht man ja auch die Eigenschaften zu verändern. Zumindest sind die eigenschaften anders, als wenn man s nciht machen würde.

Was haltet ihr von meiner Theorie?
Du weißt ja nicht, ob man zur alten Griffigkeit zurückkehrt oder ob der Belag griffiger ist, als vor dem Kauf.
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