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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?
Ja, da kannst Du Dich dann gerne drauf berufen, die Gegenseite kann sich zurecht darauf berufen, dass das in den Regeln nicht eindeutig festgelegt ist.
Letztendlich kann man den Regeln nicht mal entnehmen, dass ein Reinigen der Beläge überhaupt erlaubt ist, also im Zweifelsfall lieber alles verdrecken lassen ehe es noch Ärger gibt, vielleicht kannst Du das ja bei Herrn Keil auch noch erwirken, dass das feste Regel wird.
Der DTTB prescht im Moment ziemlich los mit eigenmächtigen Regelauslegungen, da werden teilweise Sachen nach Regeln entschieden, die erst in der Zukunft gültig werden.
Mal im Ernst: wenn Du wirklich eine Antwort erhalten solltest, dann frage doch bitte mal danach, ob es eine Liste gibt, in der drinsteht, womit gereinigt werden darf und womit nicht. Und warum Wasser und kommerzielle Reiniger erlaubt sein sollen...
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