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Alt 18.01.2010, 16:18
Noppenfritz Noppenfritz ist offline
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AW: Belagpflege mit (Sonnenblumen)-Öl erlaubt?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
Ich kann Dir leider nicht folgen, und Dir auch nicht helfen. Die Frage war, ob Öl auf dem Belag zulässig ist, und ich habe eine Antwort hierzu aus der ITTF-Spitze zur Verfügung gestellt.

Ich wiederhole mich gerne: Die derzeitige Umbruchsituation ist für die Spieler nicht einfach, und ich habe vollstes Verständnis für die Diskussionen und alle Fachfragen. Umgekehrt bitte ich um Verständnis, dass wir Schiedsrichter nach bestem Wissen und Gewissen unserem Auftrag durch die Sportverbände nachgehen müssen und werden.
Hallo,

kann es sich hierbei auch um einen Übersetzungsfehler handeln? Ist hier tatsächlich Sonnenblumenöl oder Olivenöl gemeint oder meinen die Amis damit z. B. Lampenöl (ist ja auch natürlich)?

Es ist aber wieder ersichtlich, dass hier irgend welche Bürokraten und Wichtigtuer eine Regel oder Empfehlung abgeben, die an der Basis nur für Kopfschütteln sorgt.

1. Ist das pflegen mit Sonnenblumen- oder Olivenöl etc. überhaupt nicht gesundheitsgefährdend.
2. Ist es bei einem VOC-Test deshalb auch nicht erkennbar.
3. Wird der Schläger höchstens wieder in einen früheren Zustand zurückversetzt.
4. Ich finde alte abgelutschte Sriver etc. viel schlimmer, hier wird aber nicht eingeschritten.

Was die anderen strittigen Punkte wie z. B. eigene Schwamm-OG Kombinationen und deren Regelauslegung angeht, bin ich der Meinung, auch hier wird mit zweierlei Maß geregelt. Mir als Spieler ist es nicht erlaubt, die zwei Dinge zusammen zu kleben. Obwohl man Schwamm und Gummi getrennt kaufen kann. Die Hersteller dürfen das aber sehr wohl, Tibhar bietet hier mit der Nimbusserie ein sehr gutes Beispiel. Ein Obergummi und 5 verschiedene Schwämme-Super
Oder
ich als Spieler darf nicht tunen, wenn die Beläge aber schon vom Hersteller getunt werden, dann ist das in Ordnung

Zu dem GLN-Verbot wurde schon viel geschrieben, Fakt ist bis heute gibt es noch kein Gerät, mit dem man die Griffigkeit nachweisen kann. Beim großen Onlineversteigerer gibt es zwischenzeitlich einen regen Handel mit solchen Belägen. Aber unsere Herren da oben sind nicht in der Lage, diese falsch eingeführte Regel wieder zu korrigieren.

Ich habe für diese Auslegungen zwischenzeitlich überhaupt kein Verständnis mehr. Die Herren sollen sich doch um wichtigere Dinge kümmern als uns "kleinen Tischtennisspieler" ständig irgend etwas vorzuschreiben. Klare und einfache Regeln, die dazu auch nachvollziehbar, und vor allen nachprüfbar sind, dass wird doch gefordert. Statt dessen machen sie es immer schlimmer mit ihrer Regulierungswut. Hier geht es zu wie in der Politik!

Und ihr als Schiris sitzt noch dazwischen und könnt Euch das Gemecker anhören-das ist sicher auch nicht immer lustig.

Gruß

Noppenfritz

P.S.: Ich habe keine Lust mehr, alle 2-3 Monate 30,00, 40,00 und bald auch 50,00 Euro für irgend welche Beläge auszugeben. Wenn ich mit so einer Methode meinen Belag noch 2 Monate länger spielen kann, so werde ich diese Sache anwenden. Für mich als Spieler heißt es konkret, mit dieser ungefährlichen Behandlung, die mir keinen Vorteil und meinem Gegner auch keinen Nachteil bringt, spare ich eine Menge Geld! Mit bescheißen hat das nichts zu tun!
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Mein Schläger: VH: Nimbus Sound max Holz: Tibhar Samsonov Technopower RH: Dr. Neubauer A-B-S
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