TT-Bezirk Ulm legt Berufung gegen das Urteil des Schiedsgerichts ein!
Während der Bezirk Esslingen bei den ähnlich gelagerten Fällen die Entscheidung des Schiedsgerichts akzeptiert, geht der Bezirk Ulm in Berufung
Der Fall SF Dornstadt II - SSV Ulm II geht damit weiter. Jetzt muss sich das Verbandsgericht damit beschäftigen.
Ich fasse das Geschehen nochmals zusammen:
-SFD II und SSV II spielen ihr Verbandsspiel sportlich fair aus. Da der SSV zur angesetzten Spielzeit keine Halle hat, wird das Heimrecht getauscht. Damit spielen an diesem Tag alle 4 Mannschaften der SFD zu Hause. SFD II gewinnt. Allerdings beginnt das Spiel ca. 30 Minuten später, da das Spiel der SFD III länger als erwartet gedauert hat.
-Der Klassenleiter sieht in dem verspäteten Spielbeginn gleich eine Spielnachverlegung und gibt die Höchststrafe( Punktverlust + 40 Euro für beide Mannschaften).
-Das Schiedsgericht stellt fest, dass es keine Spielnachverlegung war sondern ein verspäteter Spielbeginn. Daher bleibt das Ergebnis bestehen. Strafe für SFD II 25 Euro.
-Der TT-Bezirk Ulm will aber unbedingt den SFD die Höchsstrafe aufbrummen. Daher wird Berufung eingelegt. Es wurde bereits festgestellt, dass es sich nicht um eine ungenehmigte Spielnachverlegung handelt. Deshalb argumentiert der Bezirk Ulm jetzt, dass es sich hier um ein besonders schweren Fall handelt. Dies obwohl es noch nie einen vergleichbaren Vorfall in Dornstadt gegeben hat. Bei der Argumentation dafür scheut man sich auch nicht davor Argumente vorzubringen, die nicht der Wahrheit entsprechen.
Unglaublich!
Wir werden unsere Argumente auch beim Verbandsgericht vortragen und hoffen, dass es eine sportlich faire Entscheidung gibt.