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Alt 01.02.2010, 09:48
holgidick holgidick ist offline
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AW: Zustand von Belägen/Klassifizierung

Zitat:
Zitat von eddie78 Beitrag anzeigen
tja, in dem Fall scheiden alle Möglichkeiten aus.

2. Schadensersatz gibt es nicht, da kein Schaden - Wandlung oder Nachlieferung wären möglich - aber bei den Werten lohnt sich einfach der Aufwand nicht...
3. Wird sowieso nicht verfolgt (Geringfügigkeit) - außer Arbeit für den armen Polizisten, der die ANzeige aufnimmt, nichts gewesen. Vor Gericht landet sowas nicht...
Das ist so nicht richtig!!

Es ist sehr wohl ein Schaden entstanden: es wurde nicht die im Angebot beschriebene Leistung bzw. Ware übereignet; hierbei handelt es sich um einen rechtmäßigen Kaufvertrag nach BGB! Ich habe meinen Teil des Vertrages durch Bezahlung bzw. Überweisung erfüllt. Der Verkäufer hat bei Anbieten und Veräußerung seiner Ware über den wahren Zustand dieser getäuscht und Ware minderer Qualität geliefert.

Die "Nichtverfolgung" ist eine Vermutung; eine Nichtverfolgung ist an bestimmte Tatsachen/Voraussetzungen geknüpft. Zunächst ist nach dem Legalitätsprinzip die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, entsprechende Schritte einzuleiten, die hier aufzuführen, dauert zu lange. Anschließend ist die StA am Zuge. Und auch eine mögliche Einstellung im strafrechtlichen Sinne verhindert nicht die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen.

Und was bedeutet "es lohnt sich nicht"? Dieses wäre ja ein Freibrief für jeden, sein Unwesen nur in bestimmten Preisgrenzen zu treiben. Beispielhaft ist hier der Ladendiebstahl anzuführen.
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