Zitat:
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Meldegeld: 5€ pro Teilnehmer (die jeweilige Hochschule erstattet den Betrag im Regelfall)
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d.h. Studenten der TU Dresden brauchen nix bezahlen (Austragungsort ist ja Dresden)? Wenn's die TU erstattet, dann kann sie es ja gleich für die "einheimischen" Studenten bezahlen oder wie funktioniert die Rückerstattung sonst?