Gebe zu, dass ich nicht genau weiß, was wo an Regeln zu finden ist. Allerdings vermute ich mal ganz stark, dass der Schiedsrichter zumindest eine Begründung für das Sperren eines Belages geben muss, sonst hätte das ja ein Hauch von Willkür. Bei abgespielten Belägen mag es ja auch sofort sichtbare Anzeichen geben, wie Verfärbungen oder das bereits erwähnte verwaschene ITTF Logo. Bei nachbehandelten Noppen ist mit bloßem Auge aber erst einmal gar nichts erkennbar und Drüberstreichen ist, wie mir ein Schiedsrichter mal vergewissert hat, kein mögliches Verfahren, um einen Belag zu sperren. In meinem Profil findet sich hierzu eine Diskussion in diesem Forum vor ca. einem Jahr, die zu keinem klaren Ergebnis führte. Mein Eindruck ist, dass das Regelwerk da durchaus Lücken aufweist, denn leider gibt es ja wohl noch Spieler, die sich von glatten Noppen noch nicht gelöst haben

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So, genug gequasselt, handle mir noch eine Rüge von Bolle ein, weil ich hier so viel schreibe...

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