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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
Ein "unerlaubter" Belag kann vollkommen legal sein.
Nehmen wir den bekannten Superblock als Beispiel.
Ich behaupte mal, dieser Belag ist Regel konform imho. Er steht allerdings nicht auf der Zulassungsliste, aber ich behaupte mal wieder, seine Entfernung aus der Zulassungsliste war nicht Regel konform. Daher ist dieser Belag erlaubt. Man muss also 2 Sachen betrachten: den Belag und die Zulassungsliste.
1. Der Belag. Angeblich ist er zu glatt und erfühlt das Mindestreibungswert-Kriterium nicht. Sehr kurz: der Mindestreibungswert selbst ist illegal. In den Regeln ist er nirgendwo zu finden, dort gibt es überhaupt keine Einschränkung bezüglich Reibung. Zu finden ist er allerdings im "Technical Leaflet T4", was ihn aber nicht legal macht, weil "Technical Leaflet T4" den Regeln entsprechen muss, nicht umgekehrt.
2. Folglich ist dieser Belag regelwidrigerweise aus der Liste entfernt. Laut den Regeln, ein Belag darf nur aus der Liste entfernt werden, wenn sein Verbleiben dort schädlich für den Sport wäre. Ein Regel konformer Belag ist offensichtlich nicht schädlich für den Sport.
Fazit: nach den Regeln ist Superblock erlaubt.
P.S. Es wäre schön, wenn meine Opponenten auf "Argumentum ad hominem" verzichten würden. Danke im Voraus.
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