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Alt 04.02.2010, 22:51
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Zitat:
Zitat von eddie78 Beitrag anzeigen
In den Regeln steht eindeutig, dass über die Zulassung das Equipment COmmittee entscheidet, und das BoD - vollkommen autark - über das Zurückziehen einer Zulassung entscheiden darf. HIerfür ist keine konstitutionelle VErsammlung (AGM) notwendig. Für die Zulassung des Belages tritt ja das AGM auch nicht zusammen...
Es ist fast richtig. "In den Regeln steht eindeutig, dass über die Zulassung das Equipment COmmittee entscheidet" - das ist korrekt. Und im Falle des Superblocks hat das Equipment Committee ihn zugelassen. Weil er offensichtlich allen Regeln entsprach. Bezüglich Reibung entsprach er den Regeln ebenso, weil die Regeln (Kapitel 2) keine Einschränkung für Reibung beinhalten, was bedeutet einfach, dass aus der Sicht der Regeln jeder Reibungswert regelkonform ist.

Daran muss sich auch BoD richten. Ihre Meinung dürfen sie allerdings behalten, aber ändern dürfen sie hier nichts.

Auch dürfen sie nicht die GLN generell für "schädlich für den Sport" erklären. Man muss die Regeln in ihrer Gesamtheit betrachten. Es gibt bestimmtes Verfahren, wie die Regeln geändert werden dürfen (in ITTF Constitution nachzulesen). Gleichzeitig gibt es eine Möglichkeit, eine Zulassung zu beenden, aber durch diesen Paragraph darf keine Regeländerung gemacht werden, dafür sind andere Paragraphen da. Bitte nicht einen Regelpunkt außerhalb des Kontextes betrachten.

Deshalb kann "schädlich für den Sport" auf keinen Fall so interpretiert werden, wie "uns gefällt eine Regel nicht, dann erklären wir einfach alle Beläge, die dieser Regel entsprechen, für schädlich für den Sport". Diese Interpretation wäre nicht regelkonform, weil sie den Regeln über Regeländerungen widerspricht.

Ein Beispiel, wann Fortsetzung einer Zulassung schädlich für den Sport wäre: wenn der Hersteller unter demselben Namen auch regelwidrige Beläge produzieren würde, die von den regelkonformen nicht oder sehr schwierig zu unterscheiden wären. Das wäre dann so ein Sonderfall für "schädlich für den Sport".
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