Zitat:
Zitat von Pepino
Frage: "Den Schläger untersuchen" beinhaltet Deiner Meinung nach also auch, daß ein Foto gemacht werden darf? Meiner Meinung nach nicht...
|
Wenn Du dem Gegner nicht gestattest, Deinen Belag zu fotografieren, schneidest Du Dir doch ins eigene Fleisch: Das ist für den Spielleiter ja nur ein weiteres Verdachtsmoment. Zusammen mit einer Zeugenaussage reicht das.
Es fiele mir nämlich kein Grund ein, ein Foto zu verweigern, außer der, dass man etwas zu verbergen hat ... Eine Beeinflussung des Schlägers ist dadurch ja nicht gegeben, und Datenschutzproblem gibt es auch keines.