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Zitat von Fastest115
ITTF Regeln Teil B und anmerkung des DTTB
2.4.3 Zur Befestigung der Schlägerbeläge auf dem Schläger muss ein ordentlich belüfteter Raum bzw. Bereich zur Verfügung gestellt werden, und Flüssigkleber dürfen nirgendwo sonst in der Austragungsstätte verwendet werden.
Anm.: "Austragungsstätte" bedeutet das gesamte Spielgebäude sowie das Gelände, auf dem das Gebäude steht, einschließlich Eingangsbereich, Parkplatz und ähnliche Einrichtungen.
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ITTF/DTTB bestimmen, was auf dem Parkplatz geschehen darf?
Diese Regel ist ein Witz.