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Alt 08.02.2010, 13:58
holgidick holgidick ist offline
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AW: Zustand von Belägen/Klassifizierung

Zitat:
Zitat von silverchris Beitrag anzeigen
naja die Frage war welchen Zustand die Beläge haben.....da kann man ja objektiv 4 oder 4-5 sagen....das mit den Photos ist ne sechs bei aller Liebe es geht hier nur um ein paar euronen...


im übrigen kann ich nur mal auf die §§ 104 ff. (insbesondere 108 und 110) BGB hinweisen, wer mit unter 18 jährigen hier handelt kann da schon mal Probleme bekommen, da die Verträge unwirksam sein könnten.....
Wie?Mit den Fotos??? Verstehe ich nicht! Dokumentation über den wirklichen Zustand 2 angegebenen Beläge...................

2. Absatz richtig, aber dazu muss der Käufer das auch erkennen können, ansonsten sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich....
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