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Alt 09.02.2010, 07:58
eddie78 eddie78 ist offline
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Nochmal: Es ist regelkonform, wenn das BoD einem Material die Zulassung entzieht, wenn es das für schädlich für den Sport ansieht. Dies ist in den Regeln festgelegt.

Wenn das BoD die Schnittumkehr als schädlich für den SPort ansieht, die entsprechende Rückendeckung hat, und das als Handlungsanweisung per TEchical Leaflet durch Festlegung eines MIndestreibwerts ans Equipment Committee weitergibt, damit dies bei zukünftigen Zulassungen berücksichtigt wird, ist auch dies im Rahmen der Regelauslegung möglich.

"SChädlich für den Sport" ist hierbei der einzig mögliche Rechtfertigungsgrund, und sicher ist das grundsätzlich für AUsnahme-Einzelentscheidungen gedacht und wird hier dann vom BoD ziemlich exzessiv ausgenutzt. Daher bin ich auch dafür, dass man eine "saubere" Regeländerung einführt. Was aber nichts daran ändert, das das BoD die Befufgnis dazu hat, diese Entscheidungen zu treffen und diese dann auch verbindlich sind. DIe Zulassungsliste ist dann ein Hilfsmittel.

Ergo: Unglücklich, aber noch regelkonform.

Ansonsten: Die Zulassungsliste ist nunmal Teil des Procederes. Es gibt genug Gesetze, die im Nachhinein als verfassungswidrig eingestuft werden - das ändert aber bis zum ZEitpunkt der Rücknahme/Änderung nichts daran, dass sie beachtet werden müssen. Soviel "Rechtsstaat" muss sein - wenn jeder sich aussuchen könnte, was er als illegitim ansieht und daher nicht beachten müsste... dann Gut' Nacht, Marie...
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