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Alt 09.02.2010, 09:05
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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Ja, okay, aber wenn "schädlich für den Sport" nirgends offiziell als Begründung angegeben oder benutzt wurde, dann gibt es keinen hinreichenden Grund die Regeln zu umgehen, das ist mein Standpunkt. Und zwischen "der Sport wird ohne vielleicht schöner" und "es schadet dem Sport direkt" liegt für mich auch noch ein ganzes Stück dazwischen. Mit der gleichen Argumentation könnte das BoD zugelassene Beläge einer bestimmten Firma rauskicken oder besonders schnelle oder besonders griffige. Der ganze beschlossene Ablauf zur Regelverabschiedung wird damit ausgehebelt.

Bei Deinem Vergleich hätten wir hier gültige Auslegungen eines Gesetzes, das gar nicht existiert. Im leaflet wird präzisiert, wie glatt ein Belag sein darf, in den Regeln ist aber nicht beschrieben, dass ein Belag überhaupt zu glatt sein könnte. Die Auslegung greift ins Leere, weil es keine Regel gibt, auf die sie sich bezieht. Welchen Sinn hat dann eine Auslegung? Sollte man sie dann nicht ignorieren, da die Regeln eine höhere Priorität haben? Darf ich aufgrund einer Auslegung zu tun, als gäbe es eine bestimmte Regel bereits, obwohl es sie eben nicht gibt? Wäre das nicht auch ein Regelbruch, der schwerer wiegt als das Verletzen einer nicht offiziell abgesegneten Bestimmung?

Wie schon an anderer Stelle angedeutet, habe ich nicht vor, mich bei einem Wettkampf nicht nach der Belagsliste zu richten. Ich fände es schön, wenn Sachen, die in der Praxis wie Regeln behandelt werden, auch zu gültigen Regeln werden.
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