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ITTF Handbook
Laws of Table Tennis
2.5.5 The racket hand is the hand carrying the racket.
2.5.6 The free hand ist the hand not carrying the racket.
Es wird jeweils der Singular verwendet.
Im geschilderten Fall wurde der Schläger nur in einer Hand gehalten, mit der anderen Hand wurde das Handgelenk gestärkt. Der so beschriebenen beidhändige Rückschlag ist meines Erachtens keines Falls zu beanstanden, weil mit der zweiten Hand nicht der Schläger gehalten wird und sie deshalb auch nicht racket hand i.S. 2.5.5 ist.
Interessanter scheint mir der Fall, dass der Schläger tatsächlich mit beiden Händen gehalten wird. Offensichtlich geht die Regel aufgrund des jeweils verwendeten Singulars typisierend davon aus, dass es jeweils eine Schlägerhand und eine freie Hand gibt. Andererseits ist die Auslegung unstrittig, dass sobald der Schläger die Hand verlässt die bisherige Schlägerhand zur freien Hand wird (1. Ausnahme vom Grundsatz). Somit lässt die Auslegung zwei freie Hände zu. Im Umkehrschluss müssten auch zwei Schlägerhände denkbar und erlaubt sein (wäre 2. Ausnahme vom Grundsatz)
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