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Alt 09.02.2010, 21:06
eddie78 eddie78 ist offline
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eddie78 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?

Wenn man es so sieht, dann sind aber weder die Festlegungen "regelkonform", dass Noppen "im Freifeld" nicht dicker sein dürfen als an der Basis, dass sie nur als zylindrische oder konusförmige Ausformungen zulässig sind, dass das Seitenverhältnis 1,1 nicht überschreiten darf... das sind genau solche Auslegungen, die sich aus der Regel selbst nicht ableiten lassen...

Nirgendwo steht, dass ein "regelkonformer" Belag zwingend vom Equipemnt Committee zugelassen werden muss - wer die GEbühren für den Zulassungsprozess nicht zahlt, fliegt raus. Entsprechend darf der Belag dann nicht gespielt werden. Und wenn er vorher hundertmal zugelassen war... und auch jetzt noch alle SPezifikationen erfüllt...

Relevant ist im Endeffekt nur der Teil, dass nach 3.02.01.03 nur zugelassenes Equipment verwendet werden darf, und dieses zugelassene Euipment in der LARC steht... fertig, aus...

BTW: Habe noch mal die Regeln gelesen. Das AGM ist lediglich für Änderungen der "Kapitel" 1 und 2 zuständig, alle anderen Änderungen werden durch das BoD beschlossen.
Gemäß 3.01.02.07 werden "Equipment specifications" verbindlich durch Technical Leaflets bekannt gegeben, die durch das BoD gebilligt wurden. Die Zulassung oder der Zulassungsentzug erfolgt gemäß dieser Spezifikationen, die wie alle "Regulations" im Kapitel 3 der Hoheit des BoD unterliegen.

Geändert von eddie78 (09.02.2010 um 21:24 Uhr)
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