Zitat:
Zitat von eddie78
Wie schon festgestellt, die einzige Möglichkeit, eine Zulassung während der Gültigkeit zu widerrufen, ist für das BoD die Möglichkeit, etwas für "dem Sport abträglich" zu erklären.
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die ITTF das nunmal so sieht
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Fehler №1: "die ITTF".
Fehler №2: "das so sieht".
Nicht die ITTF, sondern das BoD hat hier außerhalb seiner Kompetenz und damit regelwidrig gehandelt, , folglich sind die GLN nicht verboten.
Wer im Hause ITTF was wie sieht, ist interessant, aber relevant sind nun mal ausschließlich die gültigen Regeln, nicht aber Träume, Wünsche etc. von irgendwelchen ITTF-Leuten, und schon gar nicht irgendwelche regelwidrige Bestimmungen.