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Alt 27.05.2003, 15:26
Bernd Beringer Bernd Beringer ist offline
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@ Günter EU- und ETTU-Angehörige sind gleichgestellt

Das stimmt nicht ganz. Denn arbeitsrechtlich sind sie bei weitem nicht gleichgestellt. Das heißt: Ein ständiger Aufenthalt in Deutschland setzt nach wie vor eine Arbeitserlaubnis oder ein Studium/Schule voraus. Eine Arbeitserlaubnis (außer geringfügigen Beschäftigungen) erhalten in der Regel nur Profis der 1. Liga, unterhalb der 1. Liga darf es nach einem leider wohl immer noch gültigen Beschluss der Innenminister gar keine Profis (mit entsprechender Bezahlung) geben (Altfälle ausgenommen) - was natürlich weltfremd ist und keiner Realität entspricht. Dieser Beschluss gehört deshalb gekippt, entsprechende Bemühungen gibt es meines Wissens.

"Touristen" dürfen natürlich spielen. Es stimmt auch nicht, dass sie gar nichts bekommen dürfen, nicht mal ein Essen. Sie dürfen nur nichts "verdienen", d.h. sie dürfen ihren Lebensunterhalt nicht mit einer "Kostenerstattung" bestreiten, sonst ist das "Verdienst", und der ist nicht zulässig (siehe oben).
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