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AW: Wie gegen unerlaubten (Noppen-)belag vorgehen?
ich sehe prinzipiell keinen widerspruch zwischen dem regelwerk und dem leaflet for racket coverings (t4), sondern es ist nur eine ergänzung und technische präzisierung. nehmen wir als beispiel den noppengummi (pimple). was ist eine noppe? im regelwerk ist diese nicht näher definiert. im t4 wird diese definiert (dimensions, aspect ratio), sodass es für den hersteller eine richtlinie gibt, die zulassungskriterien zu erfüllen. das ist doch absolut vernünftig. ebenso werden andere begriffe des regelwerks definiert: was heißt "matt", "bright red", "rubber"...
für diese ergänzung ist keine 2/3 mehrheit des agm (annual general meeting) notwendig, weil ja keine regel geändert wird. und das bod (board of directors) kann das eqc (equipment committee) mit der ausarbeitung beauftragen.
außerdem kann jeder verband einen antrag einbringen, wenn er glaubt, eine mehrheit hinter sich zu haben, das zu ändern.
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Intelligenz läßt sich nicht am Weg, sondern nur am Ergebnis feststellen.
Gary Kasparov
Geändert von 40mmfan (14.02.2010 um 10:12 Uhr)
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