Zitat:
Zitat von HOLGI
Im Grunde, um die Frage zu präzesieren. Was passiert, wenn ein Protest Erfolg hätte? Diziplinarische Maßnahmen, sprich wird der Spieler gesperrt? Oder Geldstrafe für den Spieler bzw. für den Verein? Oder nur Punktabzug bzw. Änderung der Wertung des Spiels?
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In Bayern gibt es hierzu folgenden WO-Passus (G8):
"Wird festgestellt, dass ein Spieler mit unzulässigem Material (Schlägerholz, Schlägerbelag, Kleber, Komplettschläger) antritt und sich weigert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, wird das einzelne Spiel als verloren gewertet."
Da dieses Vorgehen dem bei einer positiven ENEZ-Kontrolle entspricht (bundesweit einheitlich, vgl. WO A2), vermute ich, dass die meisten Verbände es ähnlich handhaben werden.
Also keine Sportgerichtsverfahren, lediglich kampfloser Verlust des fraglichen Einzels oder Doppels.