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Alt 21.02.2010, 09:17
Porthos Porthos ist offline
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AW: Timeout beenden

Das Thema des Threads hat sich mittlerweile verlagert von einer einzelnen Regelfrage (künstliches Verlängern des Timeout) zu einer eher allgemeinen Frage (Einlegung von Protesten sowie evtl. Reaktionen darauf).

Zur konkreten Einzelfrage: Im Normalfall wird der Spielleiter allenfalls eine Art Verwarnung oder Verweis aussprechen. Sollten sich aber immer bei dem gleichen Spieler derartige Beschwerden häufen, könnte er durchaus eine Meldung an das Sportgericht machen. Das kann den einzelnen Spieler dann im Extremfall auch eine gewisse Zeit aus dem Verkehr ziehen. Soweit wird es in der Praxis aber fast niemals kommen, weil einerseits der Spieler selbst vorsichtiger agieren wird (sofern es sich nicht um einen unbelehrbaren Psychopathen handelt) und andererseits - und dem messe ich noch mehr Bedeutung zu - mannschaftsintern ziemlicher Druck auf diesen Spieler entstehen wird, sich doch etwas am Riemen zu reißen. Daher meine Folgerung in meinem vorherigen Beitrag: Die Gefahr einer Wiederholung wird sich deutlich verringern.

Zur allgemeinen Frage (Reaktion auf eine Protest-Einlegung): Natürlich ist niemand gezwungen, zu einem von der gegnerischen Mannschaft eingelegten Protest gleich vor Ort Stellung zu nehmen. Ich würde es aber jedem betroffenen Mannschaftsführer empfehlen, allerdings mit dem Hinweis, sich dabei ausschließlich auf die Sachverhalts-Darstellung zu beschränken. Im konkreten Fall (künstliches Hinauszögern des Timeout) würde ich als Mannschaftsführer gleich an Ort und Stelle entweder diesen Ablauf bestätigen oder - falls es sich anders zugetragen hat - meine Version niederschreiben.

Bei solchen Streitigkeiten steht ja oft bereits zum Sachverhalt Aussage gegen Aussage. Der Spielleiter bzw. das Sportgericht muss dann eine Würdigung dieser Aussagen vornehmen. Und wenn ich an der entscheidenden Stelle sitzen würde, würde ich einer unmittelbar vor Ort getroffenen Aussage stets einen deutlich höheren Beweiswert beimessen als einer nach mehreren Tagen - womöglich nach eingehender "juristischer Beratung" bei gleichzeitigem Auftritt von "Gedächtnisverlusten" - abgegebenen Stellungnahme.

Geändert von Porthos (21.02.2010 um 09:49 Uhr) Grund: Zu schnell die Antwort-Taste gedrückt. Der nächste Absatz war von Haus aus beabsichtigt.
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