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Lieber ttbugs:
Im Fall Buckolt wurde gegen die Satzung verstoßen, wie auch der Richter am Gießener Amtsgericht festgestellt hat und weshalb- siehe meine Beiträge weiter oben- der Klage von Herrn Buckolt stattgegeben werden wird.
Der Verstoß lag darin, dass überhaupt kein Antrag durch die Revisionskammer vorlag, Herrn Buckolt des Amtes zu entheben. Dies wurde hier bereits alles dargelegt. Auch hat der Richter zu verstehen gegeben, dass das Verhalten von Herrn Buckolt in keinster Weise ausreichend gewesen wäre, ihn selbst bei einem korrekten Antrag des Amtes zu entheben. Bevor man etwas schreibt, vielleicht doch erstmal das bereits dargelegte durchlesen.
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Gänzlich frei von Signaturen...
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