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Alt 24.02.2010, 05:17
Javaguru Javaguru ist offline
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AW: Welche Sanktionen drohen...

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Die Stellungnahme im Fall Celik war sinngemäß wie folgt:

Es gibt keinen offiziellen Test mit dem ein SR aber eben auch kein Spieler feststellen kann ob/wann sein belag zu glatt ist.
Natürlich nicht, weil man das kaum messen kann bzw. wenn dann nur mit teuerer und/oder aufwendiger Messtechnik. Das ist natürlich im Breitensport in der Kreisklasse nicht praktikabel. Deshalb muss eine subjektive Entscheidung gefällt werden wie bei den 16cm beim Aufschlag.
Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Ergo kann man nicht mit einer nachträglichen Prüfung den Schläger rückwirkend für nicht zulässig erklären. Darum muß ein OSR vor Ort sein und den Schläger untersuchen und dann per Tatsachenentscheidung (wie auch immer die Prüfung dann bei jedem einzelnen OSR aussieht) entscheiden, dass der Belag zu glat ist oder nicht und wenn er zu glatt ist, dann darf/muss der Spieler nen anderen zugelassenen Schläger nehmen.
Das wäre ja der Hohn schlechthin, wenn in allen normalen Meisterschaftsspielen unterhalb der Regionalliga jeder seine Noppe nachbehandeln könnte, ohne dass es Konsequenzen oder Sanktionen gäbe. In einem solchen Fall wäre ich sofort für die Abschaffung von Noppen-aussen.
Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Soweit ich gehört habe hat sich der Spruchausschuss den Schläger von Celik nichtmal angeguckt sondern dieses Urteil unabhängig von dem speziellen Belag getroffen.
Kann ich mir gut vorstellen. Ein Schiedsrichter von höherer Instanz meinte dazu nur, dass er das Urteil für ziemlich daneben hält.
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