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Zitat von Fastest115
Ein Reibetest wurde mal als Vergleichstestset getestet. Habe den selber als Prototyp in der Hand gehabt. Der war völlig daneben.
Die Problematik ist ganz einfach. Ich leg dir 3 Beläge hin. einer hat 26 einer 25 einer 24 mN Reibungswiderstand. Jetzt mach mal den reibetest und sag mir welcher zu glatt ist. Wette das geht oft in die Hose.
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Das ist doch der gleiche Quatsch wie 16cm Aufschlaghöhe nachmessen zu wollen.
Zitat:
Zitat von Fastest115
nehmen wir mal an man findet wirklich raus der ist relativ glatt. Also glatter als das Orginal dass man vieleicht im Idealfall als Vergleich vorliegen hat. Woher weiß man, dass der künstlich behandelt wurde (wenn da keine Lackschicht usw auf den Noppen ist) oder ob der einfach natürlich gealtert und abgespielt ist???
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Ist doch egal warum. Wenn der LN glatt ist, dass man darauf Eislaufen kann, ist er nicht mehr zugelassen, fertig. Wenn ich als Spieler Zweifel habe, weil mir der Belag schon etwas glatt vorkommt und beanstandet werden könnte, sollte ich ihn austauschen. Wieder fertig. Und Du kannst mir nicht erzählen, dass ein Spieler nicht merkt, dass sein Belag immer glatter und abgespielter wird mit der Zeit. Lies mal den anderen Beitrag hier oben, wo schon nach 3 Monaten der Belag nicht mehr benutzbar sein soll... Wenn ein Belag 10 Jahre alt ist und statt leuchtend rot nur noch durchscheinend rot mit schwarz gemischt aussieht, ist der auch nicht mehr zugelassen.
Ich verstehe nicht, weshalb es manche darauf ankommen lassen, quasi darauf anlegen, und sich dann aufregen, wenn jemand/ein Schiedsrichter was sagt. Egal ob Noppen, Aufschläge o.ä. Man kann doch ganz einfach dafür sorgen, dass es keine Streitigkeiten gibt.
Ich weiß gar nicht, was hier diese ganze theoretisch, ja fast schon philosophische Diskussion von z.T. utopisch konstruierten Fällen überhaupt soll.
Zitat:
Zitat von Fastest115
Und dann die Frage: ist ein Belag der durch abspielen galtter ist nicht mehr zulässig. Und wenn das so ist. Abwelöchem Grad der Abspielung? Und wie soll man als Spieler wissen ab welchem Tag der zu abgespielt ist
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Siehe oben.
Zitat:
Zitat von Fastest115
...aber viele OSR sagen eben: ich nutze nur Testverfahren die von der ITTF/dem DTTB offiziell zugelassen sind. Auf so Sachen wie Geruch Gefühl oder Sound kann ich mich nicht 100% verlassen. Also im Zweifel für den Angeklagten.
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Das heißt er zählt auch keine Aufschläge ab, weil er mit dem Auge nicht nachmessen kann, ob die 16cm Wurfhöhe erreicht wurden oder nicht? Sorry, eine solche SR-Aussage kann man wiederum einfach nur in die Tonne kloppen und die Lizenz entziehen. Wenn das auch noch repräsentativ sein soll für die SR-Riege, kann ich wohl von Gllück sprechen, dass ich nur "normal" handelnde SR-Kollegen bisher kennen gelernt habe. Im Gegenteil wird oft sogar strenger vorgegangen (nach einmaliger Warnung). Nicht im Zweifel für den Angeklagten, sondern im Zweifel gegen den Spieler. Denn der hat dafür zu sorgen, dass es überhaupt keine Zweifel gibt.