Ich sehe den zweiten Wechsel (nach einem weiteren Satz im gleichen Spiel) als nicht zulässig. Der gerade benutzte Schläger wurde ja nicht zufällig beschädigt. Es gab keinen Grund zu einem (weiteren) Wechsel. Dass der 1. Schläger nun wieder benutzbar ist, ist dabei unerheblich. Es sei denn, der zweite geht auch zufällig kaputt.
Nebenbei dürfte das Kleben in der Halle(!) auch nicht zulässig gewesen sein...
Gesetzt das klappt (mal schnell das Gelände verlassen, reparieren... kann ja durchaus auch ne Stunde dauern bis das nächste SPIEL kommt) dann kann der nun reparierte Schläger natürlich benutzt werden. Wobei ein vorhandenes Enez-Gerät eventuell Hinderungsgrund ist
Bei einem Schläger wo ein vorhandener Belag einfach so abfliegt würde ich übrigens immer auf unbeabsichtigte Beschädigung erkennen - aber wenn der Spieler unbedingt nur mit der anderen Seite weiterspielen will und der Schläger entsprechend angemalt ist... warum nicht?
Edith sagt: Die nächste Seite komplett zu übersehen wird langsam zum Running Gag...