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Alt 01.06.2003, 19:26
Idealist Idealist ist offline
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Satzungsverstoß

@ttbugs

Bei dem Versuch der Amtsenthebung von Oliver Buckolt ist sehr wohl gegen die zu dem Zeitpunkt geltende Fassung der Satzung verstoßen worden.

Der Abschnitt 9.8. der Satzung unterscheidet in der alten Fassung vor dem 24.5. zwischen Verwaltungs- und Rechtsorganen. Für Verwaltungsorgane (KEINE RECHTSORGANE !!!) gilt die von Dir genannte Formulierung. Im Bezug auf Rechtsorgane kann der Verbandsvorstnd laut der alten Fomulierung NUR die Vorsitzenden von Rechtsorganen auf Antrag der Revisionskammer Ihres Amtes entheben, wenn sie ihre Amtspflichten nicht erfüllen.

Von den Beisitzern, die Mitglieder von Rechtsorganen sind, ist im alten Wortlaut NIRGENDS die Rede.

Der Vorstand hat hier mehrfach schon alleine gegen die Satzung verstoßen.
1. Hätte ein Beisitzer überhaupt nicht amtsenthoben werden dürfen.
2. Ist analog zur Amtsenthebung eines RA-Vorsitzenden meines Wissens kein Antrag von der Revisionskammer gekommen (Herr Binnewies, Sie können mich ggfs. gerne berichtigen).
3. Ging es hier keinesfalls um eine Amtspflichtverletzung. Die Verfahren, die den TTC Neuses betrafen, waren abgeschlossen.

Geändert von Idealist (01.06.2003 um 21:24 Uhr)
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