Zitat:
G 6 Einstufung von Mannschaften
Zum Rundenspielbetrieb neu gemeldete Mannschaften werden in die unterste mögliche
Spielklasse des für den Verein zuständigen Kreises/Bezirks eingereiht. Auf Antrag des
Vereins kann der zuständige Vorstand auch die Einreihung in eine höhere Spielklasse
seiner Zuständigkeit beschließen.
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Irgendwie frage ich mich, in welchem Zusammenhang diese Regel steht. Gilt das wirklich auch für komplett neugegründete Vereine oder nur für neue Mannschaften bestehender Vereine?