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Alt 03.03.2010, 00:11
rbrodbeck rbrodbeck ist offline
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AW: Werden die Relegationsspiele 2010 untersagt?

Ich möchte hier einmal meine Sicht der Dinge darstellen. Dazu zwei Bemerkungen vorweg:
  • Ich bin kein Jurist. Deshalb gibt es keine Gewähr, dass die Rechtsorgane des TTVWH so entscheiden würden.
  • Ich bin zwar Bezirksmitarbeiter, dennoch ist das folgende keine abgestimmte Meinung im Bezirksvorstand. Es ist derzeit völlig offen, wie die Bezirksorgane vorgehen werden, wenn Proteste oder Anträge eingehen.
Auf- und Abstieg werden in Punkt D18 der Ausführungsbestimmungen des TTVWH geregelt.

D18.1 regelt zunächst:
Auf- und Abstieg sind vor Beginn der Spielzeit durch (...) die zuständigen Bezirksorgane bindend zu regeln und den Vereinen schriftlich mitzuteilen.

Gäbe es nur diese Regel, stände es sicher außerhalb jeder Diskussion, dass die Bezirke für ihre Spielklassen jederzeit Relegationsspiele beschließen können.

Doch es geht weiter mit D18.3:
Grundsätzlich steigen in allen Spielklassen die Meister (Erstplatzierten) in die nächst höhere Spielklasse auf und die beiden letztplatzierten Mannschaften in die nächst niedrigere Spielklasse ab. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahmen:

Dann folgen in den Unterpunkten D18.3.1 bis D18.3.6 Ausnahmen von diesem Grundsatz, die sich auf den Auf- und Abstieg in den Verbandsklassen beziehen, bzw. regeln, wie bei Abweichung von der Sollstärke zu verfahren ist.

Die von einigen Verbandsmitarbeitern vertretene Meinung, dass Relegationsspiele nach der WO/AB nicht möglich sind, wird damit begründet, dass über D18.3 mit seinen Unterpunkten hinausgehende Regeln zum Auf- und Abstieg unzulässig sind.

Ich interpretiere D18 jedoch folgendermaßen:

D18.3 beginnt mit dem Wort "Grundsätzlich". Der allgemeine Sprachgebrauch ist nach meiner Meinung so, dass es von grundsätzlichen Regeln Ausnahmen geben darf, die aber entsprechend beschlossen und festgeschrieben werden müssen.

Einige Ausnahmen legt die WO/AB in D18.3.1 bis D18.3.6 bereits fest. Darüber hinaus darf es aber durchaus weitere Ausnahmen geben, denn wäre es nicht so, wäre D18.1 eine völlig leere und überflüssige Regel, da es für die Bezirksorgane nichts zu entscheiden gibt. Außerdem würde der TTVWH dann den (unrealistischen) Anspruch erheben, alle denkbaren Spielklassen-Konstellationen in den Bezirken mit den Ausnahmen nach D18.3 vernünftig erfasst zu haben.

Was meine Interpretation stützt, ist die Tatsache, dass nach dem Wortlaut von D18.3 kein Vize-Meister aufsteigt. Dies ist aber eine in allen 15 Bezirken praktizierte weitergehende Ausnahme, wenn Spielklassen nicht weiter aufgeteilt werden, und zwar zum Teil auch in Spielklassen, in denen die Rechtsspezialisten des TTVWH selbst als Spieler gemeldet sind. Soll also keiner sagen, er wüsste nichts von diesen Ausnahmen.

Wenn nun aber die Bezirke über D18.3 hinausgehende Ausnahmen beschließen können, sehe ich keinen Paragrafen in der WO/AB, der Relegationsspiele verbieten würden.

Sollte sich jedoch die Meinung der oben genannten Verbandsmitarbeiter als die richtig erweisen, würde das in der Konsequenz eben auch bedeuten, dass die Vize-Meister nicht aufsteigen können.

Und noch abschließend: Ich selbst habe auf dem Bezirkstag gegen die Relegationsspiele gestimmt, habe also keinen Grund, sie jetzt zu verteidigen. Aber ich sehe in der WO/AB keine Basis, dagegen vorgehen zu können.
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