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AW: Bezirksliga 2009/2010
12.3 Hat ein Spieler fünfmal in ununterbrochener Reihenfolge in einer Halbrunde an Meisterschaftsspielen
seines Vereins nicht teilgenommen, so wird dieser zum Reservespieler (RES). Dieser Spieler bleibt
spielberechtigt, zählt aber nicht mehr zur Sollstärke der Mannschaft.
12.4 Verliert eine Mannschaft durch das Ausscheiden eines Stammspielers ihre Sollstärke ( 4 oder 6 ), so rückt
der nächstberechtigte Spieler (ausgenommen SPV) mit sofortiger Wirkung für den Rest der Halbrunde auf
und wird Stammspieler der aufzufüllenden Mannschaft. Dieser Spieler verliert die Spielberechtigung für
seine bisherige Mannschaft.
27.6 Spieler von Mannschaften, die zurückgezogen oder gestrichen worden sind, dürfen während der laufenden
Spielzeit nur in einer höheren Mannschaft des Vereins eingesetzt werden.
Geändert von ottilein (03.03.2010 um 02:16 Uhr)
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