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Hallo!
Geht ganz einfach. Ein Jahr hat im Sozialversicherungs- und Steuerrecht, was für deine Lohngeschichte wichtig ist, 52 Wochen, ein halbes 26, ein Vierteljahr 13 Wochen. u multiplizierst also die wchtl. Stundenzahl mit 13 und teilst sie durch 3, dann hast du die monatliche. Entspricht einem Faktor von 4 ein Drittel.
Christian
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Sage nicht alles, was du weißt,
aber wisse immer, was du sagst.
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