Zitat:
Zitat von Porthos
Die bayerische WO ist da relativ eindeutig:
G 13 Einsatzberechtigung abweichend von der Spielstärke (Sperrvermerk)
Spieler, die trotz größerer Spielstärke abweichend von der tatsächlichen Spielstärkereihenfolge nur in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden wollen, können durch Kennzeichnung durch den Verein in der Mannschaftsmeldung nur vor Beginn der Vorrunde entsprechend tiefer eingereiht werden.
Diese Spieler verlieren damit das Recht, während der gesamten Spielzeit in höheren
Mannschaften dieses Vereins mitzuwirken, auch nicht als Ersatz.
Aber das ist halt so, wie fast überall im Leben: Entweder man hält sich an Recht und Gesetz, ... oder man lässt es bleiben.
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Sorry, aber dieser Interpretation kann ich nicht folgen. Daraus ergibt sich für mich nicht, WER einen SPV aussprechen darf, sondern wann der VEREIN es spätestens noch darf. Ich interpretiere es so - wenn von der Spielstärkereihenfolge abgewichen werden soll, kann der Verein
nur vor Beginn der Rückrunde einen Spieler tiefer einreihen. Wie eine Abweichung von dieser Vorgabe zu behandeln ist, wird leider nicht beschrieben. Sollte der SPV also nicht (rechtzeitig vor Beginn der VR) ausgesprochen sein worden, muss nach Spielstärke eingereiht werden, ansonsten wird nach nicht näher beschriebenen Vorgaben entweder die Aufstellung nach Spielstärke durchgesetzt (die ja die eigentliche Regel darstellt, Aufstellung wird dann vom Staffelleiter als unzulässig erklärt) oder durch von den Offiziellen ausgesprochene SPV ein Ausnutzen der Umgehung der Aufstellung nach Spielstärke sanktioniert.
Gerade G15 beschreibt das - ergeben sich Änderungen in der Spielstärke, muss der Verein die entsprechenden Änderungen vornehmen, sonst "ist das zuständige Gremium
berechtigt, entsprechende Umstellungen vorzunehmen."