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AW: Hessenliga Nord/Mitte 09/10
Selbst durchgefallen mein Freund : entschuldigung Herr Doktor
Regel und Regelauslegungen des DTTB lesen
Ist noch gar nicht so lang her dass es sogar aufgefrischt wurde ..... nämlich im Jahr 2008 : Schlägerwurf evtl. unabsichtliche Beschädigung. Mit einem Schlägerwurf kann noch keine Absicht auf Zerstörung des Schlägers unterstellt werden. Damit ist ein Austauschen eines zerbrochenen Schlägers zulässig. Die Auslegung des SRA aus dem Jahr 2000 wird bestätigt - siehe Zeitschrift "dts", Ausgabe 11/2000 - ebenso wie das Schiedsrichter 1x1, Seite 81.
Wer macht denn bei Euch Weiterbildung ? Oder willst Du jetzt argumentieren es sei kein "Weitwurf" gewesen ?
Und selbst Gehirn einschalten : wer kann bei dem genannten Spielstand Absicht unterstellen ???? Ich jedenfalls nicht.
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Cogito sum res cogitans
Geändert von tt-trommler (18.03.2010 um 20:43 Uhr)
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