Zitat:
Zitat von serve and volley
*wenn der spieler zugestimmt hätte. denn der schläger ist immerhin noch dessen eigentum und er muss es nicht von jedem x-beliebigen fotografieren lassen.
ob der spieler etwas zu verbergen hatte oder nicht, er hat von seinem recht gebrauch und das kann man ihm zumindest nicht vorwerfen.
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Wo hast du den Quatsch her. Auf Wunsch des Mannschaftsleiters des Gegners, bist du verpflichtet, vor dem Spiel, ihm den Schläger vorzulegen. Steht in so einem Buch, das hat die ITTF mal rausgebracht. Gibt`s schon länger im Handel.