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Alt 07.06.2003, 18:23
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Pinguin
Hallo? Schon mal was von genauem Lesen gehört, Jörg?

Dass die 2 Jugendmannschaften melden ist unabdingbar, wenn sie Jugendfreigaben beantragen wollen.
Desweiteren müssen aber natürlich alle Spieler, für die eine Jugendfreigabe beantragt werden soll, auch die Freigabevoraussetzungen für den einzelnen Spieler (I 3.2.1) erfüllt sein.


Dass Kuppingen generell Freigaben beantragen kann, steht außer Frage - diese Bedingung erfüllen sie. Aber sie können (meines Wissens) eben keine Freigabe für den Lars beantragen, weil er selbst die Freigabevoraussetzungen nicht erfüllt. D.h. 4 Einsätze als Jugendersatz pro Halbrunde bleiben...
Dann müsst ein Verein, der einen Jugendlichen aktivieren möchte 2 Jugendmannschaften haben und der Jugendliche muss entweder in den letzten beiden Jugendjahren sein oder beim Schwerpunkt Platz 1-6 belegen. Richtig?

Dann hab ich in der Freigabenvoraussetzung folgendes gelesen:

- Schüler und Schülerinnen müssen in der abgelaufenen Saison in der Punktewertung des TTVWH geführt werden.

Vielleicht hilft dem Lars der neue Stichtag und er kann noch ein Jahr Schüler spielen! Weißt du zufällig sein Geburtsdatum? Dann würde er eine Freigabenvorraussetzung haben.

Kann Kuppingen einen Sonderantrag für den Lars stellen?

Gruß,

Jörg