Zitat:
Original geschrieben von Chris Kratzenstein
Pinguin es gilt immer die Rangliste der Saison davor. Da man im ersten Jugendjahr in der Vorsaison logischerweise Schüler war greift in diesem Fall auch die Schülerpunktewertung!
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Chris, wo steht das? Wenn er als Schüler gut genug ist, dann darf er auch Jugend-Rangliste mitspielen. Damit er dann als Jugendlicher freigestellt werden kann, gilt meiner Meinung nach die Schüler-Rangliste der vergangenen Saison nicht. Er müsste schon als Schüler bei den Jugendlichen mitgespielt haben. Warum gibt es sonst diese Regelung? Sonst wäre ja jeder (gut genuge) im ersten Jugendjahr durch die Schüler-Punktewertung und ab dem zweiten durch die 2-Jahres-Regelung befreit... ???
Nur mal so: ist das deine Meinung oder hast Du auch konkret schon solche Freigaben bewilligt bekommen?