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Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt?
Hallo zusammen,
habe mal eine Frage... Ist die Noppe "PF4 651" erlaubt??? Auf der aktuellen Liste vom Ittf steht sowohl ein "PF4" als auch ein "651" Belag. Jedoch nicht die beiden Bezeichnungen zusammen. Der betreffende Spieler äußerte sich so, dass es gewisse Zusätze gibt, die nicht in der Liste stehen. Diese Äußerung ist meiner Meinung nicht zulässig. Der Oberschiedsrichter sah dies anders. Beispiel dafür, dass diese Äußerung quatsch ist, kann man auch wie folgt belegen: Es gab doch mal den Belag "PF4-C8". DIeser ist ja mitlerweile verboten, wie mir mitgeteilt wurde. Auch dort könnte man ja das Argument bringen, dass C8 halt ein Zusatz ist, der nicht in der Liste Drin steht. Was sagt das hier ansässige Fachpublikum dazu?????
Viele Grüße
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