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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Hallo Korte.
Einen Belag von DHS (Double Happiness) mit der Bezeichnung PF4-651 scheint es zu geben, bzw. gegeben zu haben. Aktuell findet man diesen aber nicht auf der Liste. Hier gibt der DTTB folgende Erklärung:
Der Tischtennis-Weltverband ITTF veröffentlicht zweimal im Jahr - im April und im Oktober - die sogenannte LARC (“list of authorised racket coverings“), eine Liste zugelassener Beläge. Die ITTF regelt damit, welche Beläge im internationalen Wettkampfsport verwendet werden dürfen. Diese Liste übernimmt der DTTB in vollem Umfang auch für den gesamten nationalen Spielbetrieb.
Durch die Zweiteilung kann es jedoch vorkommen, dass ein Belag nicht für eine gesamte Spielzeit zugelassen ist. Beispiel: Ein zugelassener Belag in der Liste aus dem April steht nicht mehr auf der Liste vom Oktober. Dies kann dazu führen, dass ohne Wissen/Verschulden der Aktiven nicht genehmigte Beläge im Wettkampf eingesetzt werden.
Um diesbezügliche Unsicherheiten zu vermeiden, hat der DTTB entschieden, dass Beläge, die zu Saisonbeginn (01.07.) die ITTF-Zulassung besitzen bzw. diese im Saisonverlauf erhalten, diese im Bereich des DTTB auch bis zum jeweiligen Saisonende (30.06.) behalten.
Diese Bestimmung gilt ab sofort bis zum 30.06.2010.
Nun ist zu prüfen, ob dieser Belag eine Zulassung vor dem 01.07.2009 hatte.... Hatte der Belag diese Zulassung nicht, wäre er somit verboten.
So verstehe ich den Hinweis des DTTB. Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
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