Zitat:
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Laut Branding steht nur "651" und nicht "PF4 651" !
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Ja. Das ist ja mein "Reden" die ganz Zeit schon. Wie soll den eine Liste funktionieren, deren Rechtsfolge ein Verbot ist, wenn diese Liste mit einem Zusatz einfach aushebeln kann????
Für mich ganz klar: Den Belag, den du gesehen hast - sei es PF4-651 oder PF4 651 gab es mal - bis Ende 2003. Somit ist dieser Belag nicht mehr auf der Liste, ebenso ist das Branding nicht verzeichnet..... somit verbotener Belag.