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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
Ich weiß auch gar nicht, was so schwierig daran sein soll einen Noppenbelag auf Griffigkeit zu prüfen.
Der OSR sollte ein Vergleichsmuster dabei haben.
Ein Belag der gerade noch als regelkonform gilt.
Dann sollte es wohl kein Problem sein große Unterschiede feststellen zu können, denn es geht ja gerade um den großen Unterschied zu griffigen Belägen.
Sollte der zu prüfende Belag subjektiv minimal glatter sein, kann man ihn zulassen.
Im Zweifel für den Belag, der dann aber trotzdem nicht glatt ist.
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