So Jungs, ich sag Euch mal was zum Thema kontrollierbarkeit...
Ich glaub in Austria darf ein Schutzmann die gefahrene Geschwindigkeit schätzen und nach seiner objektiven und geschulten Schätzung auch Tempoverstöße bestrafen.

Ob man das gut oder schlecht findet, jedenfalls wird entsprechend langsam gefahren.
Und in unserem "Sport" pisst man/Schiedrichter sich ins Hemd, wenn eine Regel durchzusetzen ist. Man wird doch von einem halbwegs intelligentem Schiri verlangen können, dass er beurteilen kann ob ein Belag sauglatt oder halbwegs griffig ist. Immer das Geheule, man könne nicht kontrollieren/beweisen. Glatt ist glatt. Wenn ich einen Ball über den Belag ziehe, merke ich das doch.
Ich kann auch überhaupt nicht nachvollziehen, dass ein Herr Ackerström mit nicht zugelassenem Material spielen darf (vorausgesetzt es ist tatsächlich so).
Mir persönlich ist es strahlegal ob GLN wieder erlaubt werden oder nicht. Ich habe so oder so keinen Vorteil. Nur wenn man eine Regelung kontra glatte Noppen trifft, dann sollte man die Schiedsrichter soweit stärken, dass Sie auch Tatsachenentscheidungen treffen können.
Das würde die Belaghersteller dazu veranlassen eindeutig restgriffiges (analog absolut VOC-freies) Material herzustellen.
Und wer sich dann noch traut mit behandeltem Zeugs anzutreten, sollte dann eben mal ne Saison Zwangspause bekommen.
Was für eine Schwachsinnsregelung mit zweifelhaftem Material erstmal antreten zu können und bei Nichtgenehmigung auf das Regelkonforme zurückgreifen zu dürfen. Wer solche Vorgehensweisen erlaubt, braucht hinterher nicht zu jammern, dass versucht wird zu betrügen. Was kann denn schon passieren...?