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  #281  
Alt 24.03.2010, 13:47
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stefan.s stefan.s ist offline
Wieder schreibend! :-)
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stefan.s ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?

Zitat:
Zitat von Petar Beitrag anzeigen
Was schreibst Du von ein schmarmm hier?
Was von Ermessen?
Wie stellst Du fest ob eine Noppe Mindestreibungswiderstand von 23 oder 26 Mikronewton hat?
Denn die Eine ist verboten und die Andere nicht?
Also bitte überlege es Dir was Du hier schreibst.
Danke für den Hinweis.

Aber so ganz habe ich Teile deines posts nicht verstanden. Also rein syntaktisch schon nicht.

Ich behaupte, ich erkenne 'ne nachbehandelte glatte Noppe. Ist die Aussage so wahnsinnig?
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