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AW: Ist die Noppe "Pf4 561" erlaubt???
Naja, aber man könnte sich ja auch als Normalbegabter vorstellen, dass additional text gerade im eindeutigen Brand name nichts zu suchen hat. So sieht es so aus, als sollten durch die additional Text Klausel bloß explizit die Stempel von Sriver S/L legitimiert werden, die eigentlich eine wichtige Vorgabe des T4 missachten - "Brand Name auf der Liste = Brand Name auf dem Gummi". Zum additional Text hält das T4 fest "In addition a covering may carry the name of a country or that of the Association in that territory, or both." Darunter dürfte die Zeichenkombination D13 wohl nicht fallen.
Auch bei der später zugelassenen 651 ist ein Widerspruch zum gültigen T4 festzustellen: Namen neu zuzulassender Beläge "must be unique and should not create confusion in relation with other coverings."
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