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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?
@ stefan.s
Man braucht wirklich keine Polizei und Ähnliches im Tischtennis.
Was man braucht - sind es klare Vorgaben und genauso Kontrollmöglichkeiten.
Alles anderes ist einfach nur bla, bla, bla...
- Zweifarbiger-Schläger (Rot/Schwarz) hast Du, hast Du nicht? Bitte.
- Belagstärke max. 4 mm - nachmessen, zeigt 4,12 mm - tut mir leid - Schläger ist nicht zugelassen.
- Der Belag befindet sich nicht auf der Zulassungsliste - verboten.
- ENEZ-Gerät zeigt rot - mit dem Schläger darfst Du nicht spielen.
- LN, Belag steht zwar auf der Liste, aber nachbehandelt. Glatt... Und?
Und nichts! Ich kann Dir nicht nachweisen, dass die Mindestreibung unter 25 Mikronewton ist. Warum nicht?
Weil ich einfach nicht mal weiss was Mikronewton ist. Weil ich kein Gerät habe, das Zeigen sollte - es sind nur 23 mN, weil die Jungs ein Verbot ausgesprochen haben ohne Idee wie sie es kontrollieren und durchsetzen können.
Stefan, es reicht nicht, dass Du glatte Noppen erkennst. Glatt, glatter, arschglatt... Nein... Die Noppen müssen eine Mindestreibung von über 25 mN haben - egal was es bedeutet und wie es aussieht...
Geändert von Petar (25.03.2010 um 10:09 Uhr)
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