Zitat:
Zitat von tt-trommler
Ich habe es schon ein paar mal gepostet : TRIBOLOGIE ist nichts triviales und von vielen Rahmenbedingungen abhängig, der Reibwert also nur unter genau definierten Bedingungen reproduzierbar. Er kann für die Beläge nur für das Zulassungsprozedere gelten (oder exakt gleiche Bedingungen) - daher auch die strengen Regularien füt die Zulassung von Materialien.
Insofern nutzt ein Messgerät allein recht wenig. Wobei es selbst nicht so teuer und kompliziert ist.
Angehängt das Gerät mit dem die Freigabe erfolgt (hoffentlich klappt es mit dem Hochladen  )
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Also ich bitte dich. Es mag ja richtig sein, fürs Zulassen von Belägen mit einer präzisen Messvorrichtung unter festgelegten Bedingungen zu arbeiten. Für die Beurteilung vor Ort langt aber eine einfache mechanische Vorrichtung, die es einem erlaubt nachgeglättete von ungeglätteten Belägen zu unterscheiden. Da haut man dann noch ne Toleranz von meinetwegen 5% oder 10% drauf und gut ist. Wer eine griffige Langnoppe massiv behandelt hat, fällt selbst bei einem so einfachen Test durch und zwar unabhängig davon, ob es in der Halle 15°C oder 25°C hat oder ob der Luftdruck um ein paar Pascal über oder unter Normaldruck ist.