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Alt 26.03.2010, 16:39
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AW: Glattnoppenverbot auch in anderen Bundesländern hinfällig/rückgängig gemacht ?

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Diese Entscheidung wäre genauso einheitlich oder uneinheitlich wie die, ob ein Schiri einen Aufschlag noch toleriert, der Belag mehr als 4.05 mm dick ist, der Belag mehr als 2 mm übersteht, ....
Jede Tatsachenentscheidung eines Schiris fällt unter diese Rubrik.
Ja, sehe ich genauso. Ich würde sogar noch weitergehen - viele der von Dir angesprochenen Regeln geben für den SR ja sogar her, dass er eine Entscheidung auch dann treffen kann, wenn er Zweifel am Einhalten einer Regel hat. Warum kann man das nicht auch auch beim Material so handhaben? Ergebnis wäre die Aufhebung der von vielen hier geforderten Beweispflicht des SR, dass ein bestimmtes Spielmaterial nicht erlaubt ist, sondern der Spieler ist verpflichtet, mit Material anzutreten, bei dem für den SR keine berechtigten Zweifel aufkommen. Wellige Beläge, unregelmäßige Beläge, verfärbte Beläge, nach Kleber stinkende Beläge, zu glatte Beläge usw. kann man dann eben nicht spielen.
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