Laut den Regeln nicht so ganz.
Die Regel, die als Frischklebeverbot interpretiert wird, lautet:
Zitat:
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2.4.1 Es liegt in der Verantwortlichkeit jedes Spielers zu gewährleisten, dass Schlägerbeläge mit Klebstoffen auf dem Schlägerblatt befestigt werden, die keine schädlichen flüchtigen Lösungsmittel enthalten.
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Es steht dort nicht einfach "keine flüchtigen Lösungsmittel", sondern "keine
schädlichen flüchtigen Lösungsmittel". Das macht einen großen Unterschied.
Wir wissen, dass die Lösungsmittel erst bei gewissen Konzentrationen schädlich werden können, also nicht generell.
Das heißt, wenn man diese Regel genau nimmt, es darf kontrolliert werden, ob der Schläger nur soviel Lösungsmittel erhält, dass in der Sporthalle keine
schädlichen Konzentrationen entstehen, auch wenn mehrere Personen mit solchen Schlägern spielen.
Aber da wir bereits wissen, dass das Spielen mit typischen frischgeklebten Schlägern nicht schädlich ist, weil dabei in der Sporthalle keine
schädlichen Konzentrationen entstehen (die Expertise des Bundesinstitutes für Risikobewertung), und das gleiche gilt auch fürs Kleben draußen, bedeutet diese Regel kein generelles Frischklebeverbot.
Wenn man nur den Text dieser Regel betrachtet, dann kann sie nur bedeuten, dass man nicht "zu viel" Kleber nehmen darf, so dass keine schädlichen Konzentrationen entstehen. Dem entsprechend müssen die Kontrollen angepasst werden.
Ich bin auf mögliche Versuche gespannt, das Wort "schädliche" im Regeltext zu ignorieren oder zu relativieren.