Zitat:
Zitat von Setz-It
Hier mal der Regeltext:
Der Kleber, der verwendet wird, darf (zum Zeitpunkt des Klebens) keine VOC enthalten. Die Regel bezieht sich nicht auf den VOC-Gehalt im Schläger. Nicht glücklich, aber so ist es nunmal.
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Jep, und da er die alten Beläge abziehen und neue wieder aufkleben will, ist demnach alles i.O., so lange er VOC-freien Kleber verwendet. Wenn, dann muss man die Regel schon komplett spitzfindig auslegen
Edit: Ganz spitzfindig darf er also den Belag mit Frischkleber einstreichen, wie er lustig ist, er muss nur zum aufkleben dann VOC-freien Kleber nehmen

Nützt beim Enez-Test aber immer noch nichts