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@ Nochmal Betrug
Günter, mein Beispiel hat überhaupt nicht mit "Schießen gegen Würzburg" zu tun. Sondern es war - wie übrigens das gute Beispiel von Drecksack mit dem verletzten Roßkopf auch - ein vergleichbarer Tatbestand: dem Zuschauer wurden Spiele und Spieler vorenthalten - warum auch immer. Und dieses Vorenthalten von Spielen hattest Du "Betrug" genannt, und ich hatte es verneint. Interessant dabei: Der eine Fall (Antreten mit nur vier oder fünf Spielern) ist lt. Wettspielordnung ein "Straftatbestand", das kampflose "Abschenken" von Spielen nicht.
Ich bin zwar kein Jurist, aber rein rechtlich halte ich es für abwegig, in einem solchen Fall von Betrug zu sprechen. Mit dem Erwerb einer Eintrittkarte erwirbst Du zwar das "Recht", dass da etwas stattfindet, aber nicht, in welcher Form. Wenn bei einem Popkonzert der Grönemeyer nur eine Stunde spielt anstatt der von Dir erwarteten drei Stunden, kannst Du den Veranstalter auch nicht wegen Betrug verklagen - außer der hätte vorher mit dem "3-Stunden-Konzert von Grönemeyer" geworben.
Aber kritisieren kannst Du so was natürlich. Meine Bitte dabei: Nicht über das Ziel hinausschießen, das schadet dem Tischtennissport sonst noch mehr als der DTTB mit seiner schändlichen Missachtung des Damen-Endpiels.
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