Zitat:
Zitat von Bernd Beringer
Mit Frickenhausen verhält es sich mE ungleich schwieriger. Der Verein ist durch ein krasses Fehlverhalten eines Spielers in eine (unverschuldete) Notlage geraten. Soll man diesen Verein noch mal bestrafen, indem man ihn selbst dann absteigen lässt, wenn er nicht Letzter der DTTL wird, weil sich ein anderer Verein aus der DTTL freiwillig zurückzieht? Sehr schwieriger Fall meine ich und stelle deshalb die Frage in den Raum:
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Jeder Verein hat nur noch (maximal) 3 wirklich Bundesligataugliche Spieler und eventuell einen, der mal in Ausnahmesituationen ein Spielchen gewinnen kann. Handelt der Verein möglicherweise naiv oder gar grob fahrlässig, wenn er sich auf lediglich 3 taugliche Spieler fokussiert?
Wenn sich also nun zu Beginn der Saison einer dieser 3 langfristig verletzt und nicht spielen kann - im Falle des Super-GAU eventuell sogar die Nummer 1 - dann wird dieser Verein ganz schnell "
unverschuldet" in Abstiegsregionen geraten... Und was nun tun? Wieder eine Ausnahmeregleung, weil es ja Pech und "
unverschuldet" war?
Nehmen wir mal das derzeit wohl krasseste Beispiel her: Fulda.
Hätte sich Wang Xi am ersten Spieltag derart verletzt, dass er die ganze Saison ausfiele, würde Fulda gaaanz gaaaaanz weit unten drin stehen - "
unverschuldet" sozusagen. Was nun? Soll Fulda nun absteigen oder nicht?
Oder muss sich ein Verein halt den Luxus erlauben, 1 bis 2 weitere Bundesligataugliche Spieler in der Hinterhand zu haben, um nicht in die Bredouille zu geraten? Und wenn er sich diesen Luxus nicht erlauben will/kann, eben damit leben muss, bei einem Ausfall (aus welchen Gründen auch immer) Probleme zu bekommen.
Mein Fazit: verschuldet oder unverschuldet ist sehr auslegungsbedürftig.
Abstieg ist Abstieg - warum auch immer.